Beispiele für Lebensmittel mit Alkohol
Lebensmittel, wie Fleischgerichte, Torten oder Getränke, können Alkohol enthalten. Zwar ist deren Alkoholgehalt meistens so gering, dass eine körperliche Wirkung ausgeschlossen werden kann. Für alkoholkranke Menschen, die "trocken" sind, können diese Lebensmittel jedoch bedenklich sein, weil sie die Gefahr eines Rückfalls in sich bergen.
Achtung Rückfallgefahr:
- Alkohol in Lebensmitteln wird manchmal nicht gekennzeichnet
- Alkohol versteckt sich hinter anderen Bezeichnungen
- Für Getränke, die Alkohol enthalten, wird mit dem Attribut "alkoholfrei" geworben, z. B. alkoholfreies Bier.
- lose verkauften Lebensmitteln, z. B. Schwarzwälder Kirschtorte beim Bäcker oder Eisbecher in Eiscafes
- Gerichten in Restaurants oder Kantinen, z. B. Soßen, flambierte Gerichte oder Obstsalate
- Süßwaren, z. B. Marzipanprodukte oder Pralinen
- kleinen Verpackungen, z. B. Ostereier oder kleine Portionsverpackungen für Konfitüre
- Fruchtauszügen oder Aromen, z. B. in Kuchenschnitten, mit Alkohol als Lösungsmittel.
Darüber hinaus enthalten bestimmte Lebensmittel einen natürlichen Alkoholgehalt. Dazu gehören z. B. Kefir oder Kombucha (einige Pilze produzieren aus Milchzucker Alkohol), naturtrübe Fruchtsäfte (Hefen können den Fruchtzucker zu Alkohol vergären) oder Obst- und Weinessig.
Viele alkoholkranke Menschen sehen in diesen geringen Alkoholgehalten keine Rückfallgefahr. Als Gründe werden angegeben:
- keine psychologische Verbindung mit dem Alkoholgenuss
- keine geschmackliche Erinnerung an Alkoholika
- keine bewusste Aufnahme, weil der Alkoholgehalt gar nicht bekannt ist.
zurück zur Auswahl

